Schulstart per Fernunterricht überwiegend gelungen – wichtige Regelungen in Kürze
Der jetzt stattfindende Fernunterricht befreit nicht von der Schulpflicht und ist notenrelevant. Grundsätzlich gilt der Stundenplan. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen sie bzw. ihre Eltern dies vorab entschuldigen. Die Entschuldigung kann per E-Mail bei der Klassenleitung oder im Sekretariat (auch telefonisch) eingehen.
Zu den regulären Unterrichtszeiten sind die Lehrerinnen und Lehrer in der HPI-Schulcloud angemeldet und beantworten Fragen in dem dort eingebetteten Messenger oder unterrichten per Videokonferenz – je nach Art des Unterrichtsstoffs. Natürlich kann je nach Fach und Unterrichtssequenz auch projektartiges Arbeiten angemessen sein – dies entscheiden die jeweiligen Fachlehrerinnen und -lehrer. Sollten Fragen zu fächerspezifischen Regelungen auftreten, werden sie bitte nur zu den üblichen Arbeitszeiten kontaktiert.
Die wichtigsten Bereiche der HPI-Schulcloud sind:
- die Übersicht für die Zeitplanung der Aufgaben (diese sind nach Abgabedatum sortiert) und die Anzeige von Neuigkeiten unter den Aufgaben
- die jeweiligen Kurse mit ihren Themen, in denen sich z.B. Inhalte und Erklärungen des Unterrichtsstoffs befinden
- der in der Kursansicht befindliche Bereich „Tools“, über den man zur Videokonferenz BigBlueButton gelangt.
Bei technischen Schwierigkeiten sind die Klassenleitungen während ihrer Arbeitszeiten die ersten Ansprechpartner. Weitere Details zu unseren Regelungen bei Szenario 3 befinden sich hier.
Sollte eine Notbetreuung erforderlich sein, muss diese am vorhergehenden Werktag mit dem im Service-Bereich dieser Homepage befindlichen Formular angemeldet werden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler nehmen unter Aufsicht im Schulgebäude am digitalen Unterricht teil. Es gilt Maskenpflicht.
Das Szenario 3 gilt vorerst bis zum 15. Januar 2021. Über Veränderungen informieren wir weiterhin auf dieser Homepage.
Bleibt und bleiben Sie gesund!