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Unser Konzept für den Fernunterricht

erstellt von Eva Hellweg zuletzt verändert: 04.01.2021 18:03
Zum Schulstart in Rheinland-Pfals, ab 04. Januar gilt Fernunterricht, die Regelungen am St.-Willibrord-Gymnasium für diese Zeit befinden sich unter Szenario 3 beschrieben.

Regelungen zum Wechselunterricht am 

St.-Willibrord-Gymnasium (Szenario 2)

ORGANISATION

  • Alle Klassen der Sek I werden von der Schulleitung geteilt, in der Oberstufe erfolgt ebenfalls eine Aufteilung in zwei Gruppen. Notbetreuung wird angeboten.
  • Es findet ein wöchentlicher Wechsel von Präsenz- und Onlineunterricht statt.
  • Der bestehende Stundenplan einer Klasse/ der Oberstufenschüler bleibt als Grundstruktur erhalten.
  • Alle Fächer werden gemäß der Stundentafel unterrichtet.
  • Fächerverbindende und -übergreifende Lernarrangements sind möglich.
  • Die erbrachten Leistungen im Präsenz- und Onlineunterricht werden bewertet und nicht eingereichte Arbeiten können als nicht erbrachte Leistungen bewertet werden.
  • Schriftliche Lernerfolgskontrollen (Klassenarbeiten, schriftliche Überprüfungen) erfolgen in der Regel im Präsenzunterricht. 

 

VEREINHEITLICHUNG DER KOMMUNIKATIONSKANÄLE

  • Zur Übermittlung und zur Abgabe von Arbeitsaufträgen, zur Durchführung von Videokonferenzen (BigBlueButton), zum Beantworten von Fragen (HPI-Messenger oder Etherpad) und für Rückmeldungen während des Online-Unterrichts wird die HPI-Schul-Cloud genutzt. Nur in Ausnahmefällen (Überlastung oder Ausfall der HPI-Schul-Cloud) dürfen die Aufgaben zur Einhaltung der Fristen über die Schüler-Mailadressen (...@st-willi.de) an die Lehrer versendet werden. Sobald die technischen Probleme behoben sind, müssen die Abgaben auch in der HPI-Schul-Cloud nachgereicht werden.  
  • Eine Verwendung der Schul-E-Mailadressen ist für Rückfragen der Schülerinnen/ Schüler und für Terminvereinbarungen sowie zur Kommunikation mit Eltern ebenfalls möglich.

 

STRUKTURIERUNG ONLINE-LERNEN

  • Die Lehrkräfte stellen ihre Aufgaben spätestens um 7.55 Uhr am Morgen der Unterrichtsstunde mit einem verbindlichen Abgabetermin in der HPI-Schul-Cloud ein. Auf Arbeitsblätter, die von den Eltern ausgedruckt werden müssen, wird dabei verzichtet. Wochenplanaufgaben werden montags bis 7.55 Uhr in der Cloud freigegeben. Die Schüler verwenden die Übersicht der HPI-Schul-Cloud dann wie ein elektronisches Aufgabenheft.  
  • Alternativ können Aufgaben für die Woche des Online-Unterrichts bereits im Präsenzunterricht in der Woche zuvor gestellt werden.
  • Möglich ist auch eine Vereinheitlichung der Freigabe- und Abgabetermine von schriftlichen Aufträgen unter Fachlehrern einer Mittelstufenklasse.
  • Jeder Fachlehrer hält sich bei der Planung des onlinegestützten Unterrichts an die Stundenzahl in der Klasse/ im Kurs unter Beachtung der von Experten angegebenen Empfehlungen für den zeitlichen Umfang des Fernlernens (etwa 2/3 der regulären Zeit).[1] Nebenfächer und Grundkurse dürfen im Online-Unterricht nur so viel Zeit für sich beanspruchen, wie ihnen vom Stundenansatz her zusteht. Hauptfächer bzw. Leistungskurse bilden also den Schwerpunkt.
  • Inhaltlich halten die Fachlehrer sich an die an Szenario 2 angepassten Arbeitspläne und stellen Aufgaben so, dass die Schüler/innen nachhaltig Kompetenzen erwerben können.
  • Die Klassenleitungen der Mittelstufenklassen werden als Vertretungslehrer in den Kursen innerhalb der HPI-Schul-Cloud aufgenommen, um über die Anzahl und den Umfang der Arbeitsaufträge informiert zu sein.
  • Im Wechselunterricht ist auch eine Zuschaltung der Gruppe zu Hause zum Präsenzunterricht der Klasse/ des Kurses über die Webkonferenzplattform BigBlueButton innerhalb der HPI-Schul-Cloud möglich. Die Entscheidung hierüber trifft die Lehrkraft. 
  • Für Schülerinnen und Schüler im Online-Unterricht besteht die Verpflichtung zum schultäglichen Anmelden in der HPI-Schul-Cloud, um die Arbeitsaufträge und Rückmeldungen der Lehrerinnen und Lehrer einzusehen, und die Pflicht zum täglichen Abrufen ihrer Schul-E-Mails.
  • Setzt ein Fachlehrer eine Webkonferenz im Terminkalender der HPI-Schul-Cloud an (Zuschaltung zum Präsenzunterricht), ist auch die Teilnahme daran verpflichtend. 
  • Eine termingerechte Abgabe der Aufgaben in der HPI-Schul-Cloud gilt für alle Schülerinnen und Schüler.

 

KONTAKT/ RÜCKMELDUNG

  • Lehrkräfte kommunizieren über die HPI-Schul-Cloud und über ihre schulische Mailadresse.
  • Fragen der Schüler im Online-Unterricht zu Arbeitsaufträgen können auch auf einem Etherpad innerhalb eines Kurses in der HPI-Schul-Cloud gesammelt und von den Lehrern und Mitschülern gemeinsam beantwortet werden. 
  • Von den Lehrinnen und Lehrern kann keine individuelle Korrektur aller angefertigten Aufgaben erwartet werden, da diese gleichzeitig ihren Präsenzunterricht in der Schule durchführen müssen. Dennoch können im Online-Unterricht angefertigte Schülerarbeiten durchaus auch zur Bewertung herangezogen werden.

 

KOLLABORATIVES LERNEN/ DIGITALES PEER-TUTORING

  • Die Lehrkräfte bieten nach Bedarf im Wechselunterricht zusätzliche Hilfesysteme für die Schülerinnen und Schüler an, die sich im Fernunterricht befinden. 
  • Hierzu zählt zum Beispiel die digitale Zusammenarbeit zwischen der Gruppe zu Hause und der Gruppe in der Schule via Webkonferenz, Etherpad, NexBoard oder über weitere Tools zur kollaborativen Zusammenarbeit (zumPad, Padlet, Office 365, Book Creator).
  • Möglich ist auch das Einrichten von Lern-Tandems für die Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht. Diese können dann selbstständig innerhalb der HPI-Schul-Cloud ein Team anlegen und über den Reiter „Termine“ das Videokonferenzsystem BigBlueButton zu einem Termin hinzufügen. Dies ermöglicht Schülergruppen im Distanzunterricht eine Zusammenarbeit via Webmeeting. 

 

PERSÖNLICHKEITSRECHTE IN VIDEOKONFERENZEN BEACHTEN!

  • Bei der Durchführung von Videokonferenzen sind die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmenden unbedingt zu beachten (Recht am eigenen Bild, Vertraulichkeit des Wortes). Jegliche Form der Speicherung von Ton- und Bilddaten aus Videokonferenzen, z. B. unter Zuhilfenahme entsprechender Anwendungen oder durch Screenshots, ohne ausdrückliche Genehmigung aller Teilnehmenden, stellt bereits einen Verstoß dar. Selbstverständlich ist eine Weitergabe an Dritte oder eine Verunglimpfung verboten. Auch mündliche Weitergaben von Inhalten oder Herabwürdigungen von Klassenmitgliedern und Lehrkräften sind nicht erlaubt. Ein solches Fehlverhalten kann zur Anzeige gebracht werden und schulische Maßnahmen nach sich ziehen, da hierdurch das Vertrauensverhältnis und eine gute Zusammenarbeit gestört werden.

 

FEHLENDE HARDWARE/ INTERNETVERBINDUNG

  • Schülerinnen und Schüler ohne Zugang zu einem digitalen Endgerät oder schlechter Internetanbindung zu Hause nehmen nach Möglichkeit am Präsenzunterricht teil. 
  • Sollte die Klassengröße dies nicht zulassen, werden diesen Schülern entweder Leihgeräte zur Verfügung gestellt oder Computerarbeitsplätze in der Schule angeboten.

 

RUHE- UND SCHONZEITEN

  • Für Lehrkräfte gelten die üblichen Dienstzeiten. Diese variieren je nach Umfang der Beschäftigung der Lehrperson. Schülerinnen und Schüler können daher nicht „rund um die Uhr“ oder an Wochenenden Antworten auf Fragen zu Arbeitsaufträgen erwarten. Sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf Ruhe- und Schonzeiten.

Regelungen bei temporärer Schulschließung am St.-Willibrord-Gymnasium (Szenario 3)

 

Organisation

  • Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte befinden sich im Fernunterricht.
  • Eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern alleinerziehend oder in systemrelevanten Berufen tätig sind, wird eingerichtet.
  • Es findet Onlineunterricht für alle statt und die Fächer werden gemäß der Stundentafel unterrichtet.
  • Der bestehende Stundenplan einer Klasse bleibt dabei als Grundstruktur erhalten.
  • Fächerverbindende und -übergreifende Lernarrangements sind möglich.
  • Die erbrachten Leistungen im Onlineunterricht werden bewertet und nicht eingereichte Arbeiten als nicht erbrachte Leistungen gewertet.

Vereinheitlichung der Kommunikationskanäle

  • Zur Übermittlung und zur Abgabe von Arbeitsaufträgen, zur Durchführung von Videokonferenzen (BigBlueButton), zum Beantworten von Fragen (HPI-Messenger oder Etherpad) und für Rückmeldungen während des Online-Unterrichts wird die HPI-Schul-Cloud genutzt. Nur in Ausnahmefällen (Überlastung oder Ausfall der HPI-Schul-Cloud) dürfen die Aufgaben zur Einhaltung der Fristen über die Schüler-Mailadressen (...@st-willi.de) an die Lehrer versendet werden. Sobald die technischen Probleme behoben sind, müssen die Abgaben auch in der HPI-Schul-Cloud nachgereicht werden. 
  • Eine Verwendung der Schul-E-Mailadressen ist für Rückfragen der Schüler und für Terminvereinbarungen sowie zur Kommunikation mit Eltern ebenfalls möglich.

Strukturierung Online-Lernen

  • Die Lehrkräfte stellen ihre Aufgaben spätestens um 7.55 Uhr am Morgen der Unterrichtsstunde mit einem verbindlichen Abgabetermin in der HPI-Schul-Cloud ein. Auf Arbeitsblätter, die von den Eltern ausgedruckt werden müssen, wird dabei verzichtet. Wochenplanaufgaben werden montags bis 7.55 Uhr in der Cloud freigegeben. Die Schüler verwenden die Übersicht der HPI-Schul-Cloud dann wie ein elektronisches Aufgabenheft. 
  • Möglich ist auch eine Vereinheitlichung der Freigabe- und Abgabetermine von schriftlichen Aufträgen unter Fachlehrern einer Klasse.
  • In Mittelstufenklassen können die Lehrkräfte einen „digitalen Morgenkreis“ per Webkonferenz für 7.55 Uhr verabreden, an dem alle Schüler der Klasse dann täglich teilnehmen müssen. Alternativ ist auch eine kurze schriftliche Anmeldung der Schülerinnen und Schüler über den Messenger der HPI-Cloud zu Unterrichtsbeginn möglich. Hierüber entscheidet die Lehrperson.
  • Jeder Fach-/ Kurslehrer hält sich bei der Planung des onlinegestützten Unterrichts an die Stundenzahl in der Klasse/ im Kurs unter Beachtung der von Experten angegebenen Empfehlungen für den zeitlichen Umfang des Fernlernens (etwa 2/3 der regulären Zeit).[1] Nebenfächer und Grundkurse dürfen im Online-Unterricht nur so viel Zeit für sich beanspruchen, wie ihnen vom Stundenansatz her zusteht. Hauptfächer bzw. Leistungskurse bilden also den Schwerpunkt.
  • Inhaltlich halten die Fachlehrer sich an die an Szenario 3 angepassten Arbeitspläne und stellen Aufgaben so, dass die Schüler/innen nachhaltig Kompetenzen erwerben können.
  • Die Klassenleitungen der Mittelstufenklassen werden als Vertretungslehrer in den Kursen innerhalb der HPI-Schul-Cloud aufgenommen, um über die Anzahl und den Umfang der Arbeitsaufträge informiert zu sein.
  • Im Fernunterricht ist auch die Durchführung von Videokonferenzen als Ersatz für Unterrichtsstunden oder zur Durchführung von Online-Sprechstunden über die Webkonferenzplattform BigBlueButton innerhalb eines Kurses oder Teams der HPI-Cloud möglich (höchstens 2x/ Woche im Hauptfach bzw. Leistungskurs und höchstens 1x/ Woche im Nebenfach oder Grundkurs). Webkonferenzen in einem Fach/ Kurs müssen zur regulären Unterrichtszeit dieses Faches/ Kurses stattfinden. In den Mittelstufenklassen werden diese Termine im Team der Fachlehrer eingetragen.
  • Für Schülerinnen und Schüler besteht während der Zeit des Fernunterrichts die Verpflichtung zum schultäglichen Anmelden in der HPI-Schul-Cloud, um die Arbeitsaufträge und Rückmeldungen der Lehrerinnen und Lehrer einzusehen, und die Pflicht zum täglichen Abrufen ihrer Schul-E-Mails.
  • Setzt ein Fachlehrer eine Webkonferenz im Terminkalender der HPI-Schul-Cloud an, ist auch die Teilnahme daran verpflichtend.
  • Eine termingerechte Abgabe der Aufgaben in der HPI-Schul-Cloud gilt für alle Schülerinnen und Schüler.

Kontakt/ Rückmeldung

  • Die Fachlehrer stehen den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse/ ihres Kurses während ihrer regulären Unterrichtszeiten zur Verfügung. Entweder führen Sie zu dieser Zeit eine Webkonferenz mit der Klasse durch oder beantworten Fragen zu den schriftlichen Arbeitsaufträgen über den Messenger der Schul-Cloud bzw. über Mail. Sollten keine Fragen auftreten, geben Sie den Schülern Rückmeldungen zu den bereits eingereichten Arbeiten im Kommentarfeld der HPI-Schul-Cloud. 
  • Von den Lehrkräften kann auch bei einer Schulschließung keine individuelle Korrektur aller angefertigten Aufgaben erwartet werden, aber jede Lehrkraft muss mindestens zweimal pro Woche den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen geben oder für Fragen zur Verfügung stehen.
  • Die Fachlehrer informieren die Klassen-/ Stammkursleitungen wie auch sonst im Präsenzunterricht über besondere Vorkommnisse.
  • Die Klassen- und Stammkursleitungen halten regelmäßig Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse/ ihres Kurses sowie deren Eltern. Rückmeldungen der Schüler und Eltern zum Fernunterricht sind jederzeit erwünscht.   

Kollaboratives Lernen/ Digitales Peer-Tutoring

  • Die Lehrkräfte schaffen auch im Fernunterricht zusätzliche Hilfesysteme für die Schülerinnen und Schüler.
  • Hierzu zählt zum Beispiel die digitale Zusammenarbeit einer Klasse/ eines Kurses via Webkonferenz/ HPI-Schul-Cloud oder über weitere Tools zur kollaborativen Zusammenarbeit (zumPad, Padlet, Office 365, Book Creator).
  • Möglich ist ebenfalls das Einrichten von Lern-Tandems für die Schülerinnen und Schüler. Diese können dann selbstständig innerhalb der HPI-Schul-Cloud ein Team anlegen und über den Reiter „Termine“ das Videokonferenzsystem BigBlueButton zu einem Termin hinzufügen. Dies ermöglicht Schülergruppen im Distanzunterricht eine Zusammenarbeit via Webmeeting.

Persönlichkeitsrechte in Videokonferenzen Beachten!

  • Bei der Durchführung von Videokonferenzen sind die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmenden unbedingt zu beachten (Recht am eigenen Bild, Vertraulichkeit des Wortes). Jegliche Form der Speicherung von Ton- und Bilddaten aus Videokonferenzen, z. B. unter Zuhilfenahme entsprechender Anwendungen oder durch Screenshots, ohne ausdrückliche Genehmigung aller Teilnehmenden, stellt bereits einen Verstoß dar. Selbstverständlich ist eine Weitergabe an Dritte oder eine Verunglimpfung verboten. Auch mündliche Weitergaben von Inhalten oder Herabwürdigungen von Klassenmitgliedern und Lehrkräften sind nicht erlaubt. Ein solches Fehlverhalten kann zur Anzeige gebracht werden und auch schulische Maßnahmen nach sich ziehen, da hierdurch das Vertrauensverhältnis und eine gute Zusammenarbeit gestört werden.

Fehlende Hardware/ Internetverbindung

  • Schülerinnen und Schüler ohne Zugang zu einem digitalen Endgerät oder schlechter Internetanbindung zu Hause nehmen nach Möglichkeit an der Notbetreuung teil.
  • Falls möglich, werden diesen Schülern entweder digitale Leihgeräte zur Verfügung gestellt oder Computerarbeitsplätze in der Schule angeboten.

Ruhe- und Schonzeiten

  • Für Lehrkräfte gelten die üblichen Dienstzeiten. Diese variieren je nach Umfang der Beschäftigung der Lehrperson. Schülerinnen und Schüler können daher nicht „rund um die Uhr“ Antworten auf Fragen zu Arbeitsaufträgen erwarten. Sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf Ruhe- und Schonzeiten.

[1] vgl. „Anregungen und Angebote für den Fern- und Präsenzunterricht“, Pädagogisches Landesinstitut (Hg.):  https://schuleonline.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/schuleonline.bildung-rp.de/Kommunikation/20200504_Anregungen_onlinegestuetzter_Unterricht_final.pdf, S. 5, (zuletzt abgerufen am 18.11.2020)

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