Taschenrechner
In der Jahrgangsstufe 7 wird die Benutzung eines Taschenrechners als Hilfsmittel eingeführt. Er ersetzt zwar nicht theoretische und praktische Fähigkeiten, wie zum Beispiel das Kopfrechnen und das schriftliche Rechnen mit Brüchen, er ist jedoch für bestimmte Gebiete der Mathematik und auch für andere Fächer ein unerlässliches Hilfsmittel.
In Übereinstimmung mit den Eltern- und Schülervertretern haben sich die Fachkollegen der Mathematik für einen einheitlichen Taschenrechner ausgesprochen. Die unterschiedlichen Bedienweisen verschiedener Taschenrechner würden das Erklären und Nutzen diverser Funktionen innerhalb einer Lerngruppe verkomplizieren und für die einzelnen Schülerinnen und Schüler sogar eher Nachteile bringen.
Deshalb empfehlen wir für unsere 7. Klassen ab dem SJ 2019/20 folgenden Taschenrechner: Texas Instruments TI-36X Pro
Bitte kaufen Sie vorab noch keinen Taschenrechner. Sie werden über die Fachlehrer rechtzeitig über die Einführung eines solchen Gerätes informiert.
Für alle vorherigen Jahrgänge ist nur der zuvor eingeführte Taschenrechner zu schriftlichen Überprüfungen zugelassen: Texas Instruments: TI-30 ECO RS
Der Rechner ist solarbetrieben und hat sich bereits in vielen Klassen bewährt. Der Preis ist erschwinglich und als Ausgabe für die gesamte Schullaufbahn durchaus vertretbar.
Es empfiehlt sich ebenfalls ein Hartschalen-Case, beispielsweise von der Firma CalcCase, als Schutz vor Stößen und beim Transport zu erstehen, dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Wann genau der Taschenrechner eingeführt wird, wird durch einen Elternbrief frühzeitig bekannt gegeben. Es steht jedem jedoch frei, das Gerät bereits vorab zu erwerben.
Es ist zu beachten, dass bei Leistungserhebungen zukünftig auch nur noch der TI-30 ECO RS zugelassen ist. Im normalen Unterricht dürfen selbstverständlich auch andere Geräte verwendet werden. Allerdings muss das Erlernen der Bedienweise dieser Geräte eigenständig erfolgen.
Falls ein anderes Gerät vorhanden ist, so wird dies für Leistungserhebungen nur zugelassen, wenn es vergleichbare Funktionen zum eingeführten Gerät aufweist. Die Entscheidung über die Zulassung eines vergleichbaren Gerätes obliegt den jeweiligen Fachlehrern. In keinem Fall dürfen programmierbare Taschenrechner verwendet werden.