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Entschuldigungen, Vorgehen bei Krankmeldung

erstellt von Dagmar Leppin-Becker zuletzt verändert: 20.06.2016 10:34

Hinweise für Erziehungsberechtigte:

Wenn Ihr Kind krank ist, haben Sie folgende Aufgaben:

1. Rufen Sie morgens ab 7.30 Uhr im Sekretariat an (Tel. 60240) und melden Sie Ihr Kind krank.

2. Lassen Sie spätestens am 3. Fehltag der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung zukommen.

3. Informieren Sie die Klassenleitung persönlich möglichst frühzeitig, wenn die Fehlzeiten länger dauern sollten (Krankenhausaufenthalt, Kur etc.), und bitten Sie sie, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind die notwendigen Lernmaterialien erhält, um das Versäumte aufarbeiten zu können, sobald es gesundheitlich dazu in der Lage ist.

4. Beurlaubungen von bis zu drei Tagen kann die Klassenleitung genehmigen, außer direkt vor oder nach Ferien.

5. Beurlaubungen von mehr als drei Tagen und direkt vor oder nach Ferien können nur vom Schulleiter genehmigt werden.

6. Ein Anschreiben, das Adresse, Termin, Grund bzw. Anlass, den Namen des Schülers und seine Klasse nennt, datiert und unterschrieben ist, ist dazu erforderlich. Die gleichen Details werden auch für das Entschuldigungsschreiben benötigt.

 

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