Mensa-Ordnung
Die Mensa ist eine Erholungszone unserer Schulen. Höflichkeit und Freundlichkeit im Umgang, gegenseitige Rücksichtnahme und Lärmvermeidung sind Voraussetzung für diesen Anspruch. Die Mensa-Regeln müssen daher strikt eingehalten werden, den Anweisungen von Mensa- und Lehrpersonal ist unverzüglich Folge zu leisten.
Die Achtung vor dem Mensaeigentum und die pflegliche Behandlung der Einrichtung sind selbstverständlich. Bei Sachbeschädigung haften die Schülerinnen und Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter für den entstandenen Schaden. Auch in allen anderen Bereichen (z.B. Aushänge, Rauchen und Suchtmittel, Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Nutzung elektronischer Geräte…) gelten die Hausordnungen der beteiligten Schulen.
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich,
- den Anweisungen der Aufsichtspersonen jederzeit unverzüglich Folge zu leisten;
- Tische und Durchgänge im Mensa-Bereich von Materialien freizuhalten, d.h., ihre Taschen oder Ordner nach Möglichkeit in dem für sie vorgesehenen Klassen-Raum oder Spind abzulegen;
- sich geordnet und ruhig an der Essensausgabe anzustellen;
- Essensteilnehmern mit vorbestellten Mittagessen den Vorrang bei Sitzplätzen zu lassen;
- Unterhaltungen leise zu führen;
- Tische sauber und ordentlich zu hinterlassen, Stühle heranzustellen;
- Geschirr, Besteck, ggf. Abfälle geordnet an den dafür vorgesehenen Plätzen zu platzieren;
- keine Essensutensilien aus dem Mensa-Bereich mitzunehmen;
- Ordnungsmaßnahmen bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln zu akzeptieren.
Ganztagsschülerinnen oder -schüler verpflichten sich außerdem,
- in der Gruppe mit der jeweiligen Aufsichtsperson das Mittagessen zu beginnen und zu beenden.