Öffnung des regulären Ganztagsbetriebs ab 21.6.21
Bis zum 18. Juni 2021 findet in der Ganztagsschule kein Regelbetrieb statt, eine Notbetreuung wird aber wie bisher angeboten. Diesbezüglich gelten die Regelungen aus dem Schreiben vom 17. Dezember 2020, die weiterhin Bestand haben.
Für alle Ganztagsschülerinnen und -schüler gilt ab dem 21. Juni 2021, wie für den Präsenzunterricht am Vormittag Anwesenheitspflicht. Die erweiterten Beurlaubungsmöglichkeiten bleiben darüber hinaus bis zum Ende des Schuljahres bestehen.
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge über 100 liegen, wird an den Schulen Wechselunterricht nach den Vorgaben der sog. Bundesnotbremse stattfinden. Der Regelbetrieb in den Ganztagsschulen wird dann wieder ausgesetzt und eine Notbetreuung angeboten.