Schulstart nach den Herbstferien mit Maske
Die Eltern und Erziehungsberechtigten mögen ihren Kindern bitte mindestens einen zweiten Mund-Nase-Schutz mitgeben, da im Laufe eines langen Unterrichtstages eine einzige Maske nicht ausreichen dürfte.
Die Mund-Nase-Bedeckung ist grundsätzlich auch während der Pausenzeiten in den verschiedenen Aufenthaltsbereichen der Klassen und Stufen zu tragen. Die Maske darf in den Pausen nur zum Zwecke des Essens und Trinkens abgenommen werden, aber auch nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Essen und Trinken ist nur noch in den Pausen (unter Wahrung des Mindestabstandes) gestattet, nicht mehr zu Beginn der auf die Pausen folgenden Unterrichtsstunden, da wir in den Räumen an den Sitzplätzen den Mindestabstand i.d.R. nicht einhalten können.
Eine Ausnahme für das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gilt für Schülerinnen und Schüler, denen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, bei der die allgemeine Bemerkung, die Schülerin oder der Schüler könne aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, nicht ausreicht. Aus der qualifizierten Bescheinigung muss sich aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Neustadt/W. zumindest in nachvollziehbarer Weise ergeben, auf welcher Grundlage der Hausarzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.
Im Laufe der ersten Schulwoche wird überprüft, inwieweit die Regelungen am St.-Willibrord-Gymnasium noch modifiziert werden müssen.
Tagesaktuelle Informationen befinden sich außerdem u.a. auf der Homepage des Eifelkreises Bitburg-Prüm: https://www.bitburg-pruem.de/cms/buergerservice-verwaltung/corona-portal