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Weiterer Schulbetrieb

erstellt von Eva Hellweg zuletzt verändert: 11.02.2021 12:57
Nach der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten hat die Bildungsministerin Frau Dr. Hubig heute den beigefügten Elternbrief veröffentlicht. Es bleibt also bis auf weiteres für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 bei Fernunterricht, der bisherigen Sonderregelung für den Abiturjahrgang und dem Angebot einer Notbetreuung.

An die Eltern und Sorgeberechtigten aller Schülerinnen und Schüler an rheinland-pfälzischen Schulen

DIE MINISTERIN
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon 06131 16-0
Telefax 06131 16-2997
Poststelle@bm.rlp.de
www.bm.rlp.de

11. Februar 2021

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
im Januar hat die Verschiebung der geplanten Schulöffnungen insbesondere der Grundschulen sowie der Unterstufe der Förderschulen nicht nur bei Ihnen und Ihren Kindern viel Enttäuschung verursacht. Heute gibt es gute Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen und zum weiteren Vorgehen in unseren Schulen, über die ich Sie nach der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten heute wieder zügig informieren möchte.

Die Anzahl der Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz geht weiter stetig zurück. Am 10. Februar 2021 lag die Inzidenz bei 55,2 (gemeldete Infektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Personen), zum Zeitpunkt der letzten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten betrug sie noch 106. Aber wir sind bei der Eindämmung von Covid-19 noch nicht am Ziel. Zwischenzeitlich sind auch in Rheinland-Pfalz Virusmutationen aufgetreten, die in Verdacht stehen, sich schneller zu verbreiten.

Deshalb hat die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass der Lockdown weiter verlängert werden muss. Kontaktreduzierung und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind weiterhin oberstes Gebot, damit sich die positive Entwicklung bei den Infektionszahlen fortsetzt. Schon in ihren letzten Beschlüssen haben die Regierungschefinnen und -chefs und die Bundeskanzlerin jedoch auf die besondere Bedeutung geöffneter Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen für Kinder und Eltern im Hinblick auf Bildung, soziale Teilhabe und Vereinbarkeit von Familie und Beruf hingewiesen. Je jünger die Schülerinnen und Schüler sind, desto wichtiger ist es, dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, wieder in Präsenz in die Schulen zu kommen. Der gemeinsame Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erlaubt es deshalb, die Schulen für die Jüngsten im System unter strengen Hygieneauflagen und in zumeist geteilten Klassen zu öffnen. Wir wollen unter Wahrung strenger Abstandsvorschriften, d.h. in der Regel im Wechselmodell, zeitnah weitere Jahrgänge wieder in die Schulen holen, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter verbessert und stabilisiert.

Unsere nächsten Schritte habe ich nach dem gestrigen Beschluss mit den Vorsitzenden der Hauptpersonalräte der Lehrkräfte, mit Schulleitungen, Vertreterinnen und Vertretern des Landeselternbeirates und der LandesschülerInnenvertretung besprochen. Auch die Gesundheitsexperten von der Universitätsmedizin in Mainz, die uns regelmäßig beraten, befürworten eine behutsame und schrittweise Öffnung der Schulen, da wir gute und wirksame Hygienekonzepte und Schutzvorkehrungen haben, die wir mit Blick auch auf die Virusmutationen nochmals aktualisieren.
Weiteres Vorgehen für die Schulen:

  • Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen sowie die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe der Förderschulen werden ab dem 22. Februar 2021 wieder in Präsenz unterrichtet. Wo ein Mindestabstand von 1,5 m aufgrund der räumlichen Situation nicht gewährleistet ist, werden die Lerngruppen geteilt und im Wechsel unterrichtet. Wo der Abstand auch ohne Teilung eingehalten werden kann, können ganze Klassen in durchgehender Präsenz unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet an den Präsenzphasen teilzunehmen.
  • Auch in den Grundschulen und Förderschulen gilt die Maskenpflicht im Unterricht. Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Die Maskenpflicht soll den pädagogischen Erfordernissen und dem Alter der Kinder gemäß umgesetzt werden. Auf regelmäßige Maskenpausen ist zu achten. Die Lehrkräfte und die übrigen Betreuungspersonen an allen Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sollen medizinische Masken tragen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 und der Unterstufen in den Förderschulen werden medizinische Masken empfohlen, es sind aber auch Alltagsmasken weiter zugelassen. Grund dafür ist, dass die jüngeren Kinder nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen weniger infektiös sind und medizinische Masken in Kindergrößen nicht überall verfügbar sind.
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird der Fernunterricht fortgesetzt. Wenn es das Infektionsgeschehen und die weiteren Entwicklungen zulassen, sollen dann alle Jahrgänge im Wechselunterricht bald wieder in die Schulen kommen.
  • Die Möglichkeiten zur Notbetreuung bleiben bestehen.
  • Für die Schülerinnen und Schüler vor Abschlussprüfungen bestehen die besonderen Regelungen fort; sie können unter Einhaltung der Abstands- und sonstigen Hygieneregeln in Präsenz unterrichtet werden.

 

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
ich bin mir sehr bewusst, dass die aktuelle Situation für Sie aber vor allem auch für Ihre Kinder sehr belastend ist. Kinder brauchen ihre Schule, nicht nur zum Lernen, sondern auch für soziale Kontakte. Daher bin ich sehr dankbar, dass wir erreichen konnten, dass wir endlich wieder einen Schritt in Richtung Normalität wagen können und die ersten Schülerinnen und Schüler wieder Unterricht in ihren Schulen erhalten. Allerdings ist die Pandemie noch lange nicht überwunden, deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dass wir alle inner- und außerhalb der Schulen und der Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin Hygiene- und Verhaltensregeln konsequent und diszipliniert befolgen, damit nach und nach alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen gehen können.

Haben Sie ganz großen Dank für die Geduld und die Kraft die Sie aufbringen, um unsere Kinder und Jugendlichen auch in der Pandemie gut durch den Alltag zu begleiten. Sie können sicher sein, dass auch wir alles tun werden, um Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichen Angeboten zu unterstützen.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Stefanie Hubig

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