Wichtige Informationen zur Schulöffnung
Pädagogisch-organisatorisches Konzept für den Unterricht unter Corona-Bedingungen am St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg im Schuljahr 2020/21
Allgemeines
Das Lehrerkollegium des St.-Willibrord-Gymnasiums wird im Rahmen einer Dienstbesprechung am letzten Ferientag (14.08.2020) über das Konzept informiert und erhält es auch in digitaler Form. Am 17.08.2020 finden in den ersten beiden Stunden jeweils Klassen- bzw. Stammkursleiterstunden zur Informierung der Schüler über die Hygienemaßnahmen statt. Diese Belehrung müssen die Schüler mit ihrer Unterschrift quittieren. Fehlende sind von den Klassen- und Stammkursleitern bzw. ihren Vertretern vor ihrer ersten Unterrichtsstunde nach ihrer Rückkehr nachzubelehren. Dem Vorsitzenden des Schulelternbeirates ging das Konzept ebenfalls zu.
Um Infektionsketten besser nachvollziehen zu können, gilt, dass die An- und Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, des sonstigen schulischen Personals, aber gerade auch schulfremder Personen (z.B.: Handwerker, Mitarbeiter der Kreisverwaltung etc.) genau zu dokumentieren ist. Dem gleichen Ziel dient die Einhaltung fester Sitzpläne in den Klassen und Kursen sowie die blockweise Sitzordnung in klassen- und stufenübergreifenden Lerngruppen.
Unterrichtsbetrieb nach Szenario 1
Für den Fall, dass der Unterricht gemäß Szenario 1 stattfinden kann, versammeln sich die Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn an den Aufenthaltsbereichen, die den Klassen und Stufen zugewiesen sind (s. unten) und begeben sich ab 7.40 Uhr durch den jeweils nächstgelegenen der drei Eingänge selbstständig in die Unterrichtsräume. Der Fachlehrer der 1. Stunde hat rechtzeitig beim Vorklingeln im Raum zu sein, um die Aufsicht zu gewährleisten. Die Klassenschlüssel werden wieder den Schlüsseldiensten der Schüler ausgehändigt.
Die bisherige Maskenpflicht besteht nach wie vor fort. Im Unterricht am Sitzplatz muss keine Maske getragen werden. Es gelten auch weiterhin die bisherigen Hygieneregeln gem. „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ (5. Aufl.) hinsichtlich der Händereinigung und der Stoßlüftungen (mindestens alle 20 Minuten auch während des Unterrichts) in den Klassenräumen.
Die Aufsichten haben neben ihren anderen Aufgaben besonders auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten und darauf, dass es nicht zu viel Gedränge auf den Gängen, in den Treppenhäusern und den Schulhöfen gibt. Auch die Toilettenaufsicht auf den Mädchen- und Jungentoiletten wird wegen der Einhaltung der Hygienevorschriften beibehalten. Auf den Toiletten herrscht Maskenpflicht. Die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen suchen die Toiletten nicht in den großen Pausen, sondern nur einzeln während des Unterrichts auf. Die großen Pausen sind jedoch auch für die 5. und 6. Jahrgangsstufen die Hofpausenzeit.
Die Aufenthaltsbereiche für die einzelnen Jahrgangsstufen in den Pausen bzw Freistunden sind die folgenden:
5. Klasse
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Unterer Schulhof |
6. Klasse
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Unterer Schulhof |
7. Klasse
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Vorderer Schulhof (zur Denkmalstraße) |
8. Klasse |
Bereich zwischen Turnhalle und Hauptgebäude
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9. Klasse
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Oberer Schulhof
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10. Klasse |
Oberer Schulhof
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11. Jahrgangsstufe |
Mensa (1. – 5. Stunde), in der Mittagspause zwei K-Räume im Erdgeschoss (B0.K1 und B0.K2)
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12. Jahrgangsstufe |
Foyer und MSS-Raum (dessen Tür muss offenbleiben)
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13. Jahrgangsstufe |
Alte Bibliothek (bei Bedarf: neue Bibliothek und vormittags ein GTS-Raum).
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Auch klassen- und jahrgangsübergreifender Unterricht findet statt. Die Bili-Schüler sowie diejenigen mit 3. Fremdsprache verbringen die Mittagspause in dem Raum, in dem sie nach der Pause ihren Unterricht haben. Diejenigen, die nach der Mittagspause Unterricht in einem Fachraum haben, halten sich in der Mittagspause in ihrem Klassenraum auf.
In der nicht als Hofpause vorgesehenen Zeit bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum und werden jeweils die Hälfte der Zeit von der Fachlehrkraft der vorausgegangenen Stunde und die Hälfte der Zeit von der Fachlehrkraft der Folgestunde beaufsichtigt. Sofern die Schüler nach der 5-Minuten-Pause Unterricht in einem Fachraum haben, begeben sie sich in der 5-Minuten-Pause zu dem Fachraum. Die Fachlehrkraft der nächsten Stunde sorgt für ein pünktliches und geordnetes Betreten des Fachraumes.
Bei Unterrichtsende ist die folgende Staffelung einzuhalten:
Zeitfenster |
Jahrgang |
12.55 – 13.00 h
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5. Kl. (freitags: 12.10-12.15 h) |
7. Kl. |
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10. Kl. |
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13.00 – 13.05 h
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6. Kl. (freitags: 12.15-13.00 h) |
8. Kl. |
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9. Kl. |
Folgende Regelungen zum Tragen der Masken gelten weiterhin (auch beim Szenario 2):
- Die Masken sind vor der 1. Stunde sowie in sämtlichen Pausen (große Pause, 5-Minuten-Pause, Mittagspause) auf dem Schulgelände zu tragen, also auch auf den Schulhöfen, im Foyer und in der Mensa.
- Für die Mittagspause gilt, dass die Maske zum Essen abgenommen werden darf, nach dem Essen aber wieder zu tragen ist.
- In den Freistunden (also außerhalb der Pausen) dürfen die Oberstufenschüler, wenn sie sich in der Mensa oder im Foyer aufhalten, die Masken abnehmen. In den Pausen sind die Masken aber aufzusetzen.
- Immer gilt, dass die sonstigen Hygienevorschriften eingehalten werden müssen.
Ausnahmen (gem. Hygieneplan Corona, 5. Fassung, S. 5-6):
a) Schülerinnen und Schüler,
- sobald sie ihren Sitzplatz im Unterrichtsraum erreicht haben.
- wenn dies aus pädagogisch-didaktischen Gründen erforderlich ist und durch die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt wird.
- die sich ausschließlich innerhalb ihrer Klasse bzw. ihres Kurses im freien Schulgelände aufhalten [in den Pausen herrscht jedoch Maskenpflicht].
b) Lehrkräfte und sonstiges Personal,
soweit diese ihren jeweiligen Arbeitsplatz erreicht haben (z.B. im Unterrichtsraum bei entsprechendem Abstand zu den Schülerinnen und Schülern; sofern der Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird).
c) Alle Personen,
soweit dies zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist (unter Einhaltung des Abstands von mindestens 1,5 m [zwischen Schülern verschiedener Klassen/Kurse].
denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
für die das Abnehmen der MNB zur Kommunikation mit Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Externe (z.B. Eltern), sofern sie auf einem festen Platz sitzen und der Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird.
Die besonderen Regelungen für die Klassen der Gemeinsamen Orientierungsstufe sind im folgenden Additum 1 noch einmal zusammengefasst:
Additum 1:
Besonderheiten im Gebäude der Otto-Hahn-Realschule Plus:
Unterrichtszeiten:
1. Std.:7:55-8:40
2. Std.:8:48-9:33
3. Std.:9:41-10:26
4. Std.:10:34-11:19
5. Std.:11.27-12:12
6. Std.:12:20-13:05
- Die Klassen machen individuelle Pausen. Diese sind in der Regel im Klassenraum auf dem Stundenplan ersichtlich!
- Eine Mund-Nasen-Maske muss bei Verlassen des Sitzplatzes getragen werden (auch während der individuellen Pausen)
- Toilettengänge nur während des Unterrichts
- Händewaschen bei Betreten des Klassenraumes
- Finden Sie sich möglichst um 07:45 Uhr im Klassenraum ein
Wichtig:
Bitte beenden Sie Ihren Unterricht pünktlich und beaufsichtigen Sie die Klassen bis der Lehrer der nächsten Stunde kommt!
Oberste Priorität hat jedoch das pünktliche Erscheinen im Folgeunterricht!
Aktuelle Regelungen Jgst. 5/6 im Gebäude des St.-Willibrord-Gymnasiums
- Bei Verlassen des Sitzplatzes muss eine MNM getragen werden.
- Die Jgst. 5/6 geht in den großen Pausen auf den unteren Schulhof. Die Klassen halten sich möglichst in den zugewiesenen Aufenthaltsbereichen auf. Eine Durchmischung der Klassen ist zu vermeiden!
- Die Toiletten sollten nur während des Unterrichts benutzt werden (immer nur einzelne Schülerinnen und Schüler!!)
- Händewaschen bei Betreten des Raumes
- Beaufsichtigen Sie die Klasse bis der Lehrer der folgenden Stunde kommt! Oberste Priorität hat der pünktliche Beginn des Folgeunterrichts!
Konzept zur Wegeführung (auch für Szenario 2)
Im Hauptgebäude der Schule wird grundsätzlich ein Einbahnstraßensystem eingerichtet, das in dem in dem beigefügten Raum- und Wegeplan (Additum 2) visualisiert ist. Die Schule wird von der Denkmalstraßenseite betreten durch den rechten Haupteingang (der linke ist nur Ausgang). Vom Eingang aus bewegt man sich innerhalb des Erdgeschosses in gerader Laufrichtung durch das Foyer, kann dann in gerader Linie durch die rechte Schulhoftür auf den hinteren Schulhof gelangen (die linke Schulhoftür fungiert nur als Eingang vom Hof her) oder sich vor dieser Türe nach links wenden und dem Korridor an den Räumen B0.15 bzw. B0.16 vorbei folgen. Möchte man die Räumlichkeiten B0.18 bis B0.25 im Erdgeschoss erreichen, muss man sich vor dem Raum B0.18 nach links wenden und sich dann in gerader Laufrichtung den Korridor entlang bewegen. Das Erdgeschoss wird zur Denkmalstraße hin verlassen durch den linken Haupteingang.
Das 1. Obergeschoss erreicht man vom Erdgeschoss aus über den rechten Treppenaufgang im Foyer vor B0.K1 oder über den rechten Treppenaufgang auf der Hofseite vor B0.16 bzw. B0.18. Die anderen Treppen fungieren als Abgänge. Auf den Treppenabsätzen wendet man sich jeweils nach rechts und betritt das 1. Obergeschoss. Auch hier gilt dann wieder die linksdrehende Einbahnstraßenregelung. Das 1. Obergeschoss verlässt man in Richtung Erdgeschoss über das Treppenhaus nach B1.K2 bzw. B1.06 oder über die Treppe nach B1.17 bzw. B1.K4. Auf den Treppenabsätzen wendet man sich jeweils nach links.
Das 2. Obergeschoss betritt man vom 1. Obergeschoss aus über das Treppenhaus vor B1.K1 bzw. B1.03 oder von der Hofseite her über die Treppe vor B1.14 bzw. B1.K3. Auf dem Treppenabsatz hat man sich nach rechts zu wenden. Nach dem Betreten des 2. Obergeschosses gilt wieder die linksdrehende Einbahnstraßenregelung. Das 2. Obergeschoss verlässt man in Richtung 1. Obergeschoss über das Treppenhaus nach B2.K2 bzw. B2.06 oder über die Treppe nach B2.18 bzw. B2.K4. Auf den Treppenabsätzen wendet man sich jeweils nach links. Die Treppenabsätze in den Treppenhäusern sind jeweils durch Absperrbänder geteilt, um die Wegeführung zu verdeutlichen.
Um die Einhaltung der Einbahnstraßenregelung zu erleichtern, wurde grundsätzlich vor jede Tür ein gestreifter Pfeil auf dem Boden angebracht, der die einzuschlagende Gehrichtung anzeigt, wenn man den jeweiligen Raum verlässt.
Ausnahme: Der Lehrerzimmerflur zwischen MSS-Büro (B0.10) und dem Dienstzimmer von Frau Kesse und Frau Zorn (B0.01) darf nur von Lehrkräften und schulischem Personal auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung begangen werden.
Hier geht es zum fünften Hygienplan Corona
Hier geht es zu Informationen zum Umgang mit Erkältungskrankheiten