Ausleihe mobiler Endgeräte für den Fall des Fernunterrichts
Die zur Verfügung gestellten Mittel werden anhand eines Sozialindex auf die Schulträger verteilt, der auch über die Art der Vorhaltung und Art der Ausgabe der Geräte an die Schülerinnen und Schüler entscheidet.
Da unsere Schule die Möglichkeit hat, dem Schulträger bis zum 21.08.20 Schülerinnen und Schüler zu nennen, die ein mobiles Leihgerät (z.B. Tablet, Notebook) für den Fernunterricht benötigen, lassen wir den Eltern direkt am ersten Schultag ein Schreiben zukommen, mit dem der Bedarf und die Kontaktdaten erfragt werden. Wir müssen allerdings darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler dennoch keinen Anspruch auf Leihe eines Gerätes haben. Der Schulträger verleiht die mobilen Endgeräte im Rahmen der Verfügbarkeit.